Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur Verwendung gegenüber Unternehmen/Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Allgemeines:
1. Die nachstehenden allgemeinem Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt bei allen Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Mit Erscheinen neuer Preislisten und Angebote verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Angebot:
3. Unsere Angebote sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, rein netto, ausschließlich Verpackungskosten ab Baumschule CLASEN.
4. Zwischenverkauf bis zur Auftragserteilung bleibt vorbehalten.
Preise:
5. Die Preise gelten ab Verkaufsstelle Baumschule CLASEN in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung ohne Abzüge.
Lieferpflicht:
6. Wird die Ausführung bestätigter Aufträge durch Fälle höherer Gewalt, wie Wetterkatastrophen, Hagel, Frost, Dürreschäden, Wildverbiss, Schädlingsepidemien, Energieausfall usw. unmöglich, so entfällt die Leistungspflicht des Verkäufers.
7. In für den Kunden zumutbarem Umfang sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
8. Überschreitungen von Lieferfristen begründen kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, soweit kein Fixgeschäft vereinbart ist.
Gütebestimmungen:
9. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung von Pflanzen nach den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen.
10. Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichen gleichwertigen Sorten ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
11. Eine Mängelhaftung für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und bei schriftlicher Vereinbarung übernommen.
12. Eine Mängelhaftung für das Anwachsen wird grundsätzlich nicht übernommen.
Versand, Verpackung:
13. Verlangt der Kunde einen Versand der Ware, erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Schäden, die während des Transports entstanden sind, sind wir nicht haftbar. Auf Wunsch des Käufers kann die jeweilige Lieferungen gegen Transportschäden versichert werden. Die Versicherungsprämie geht zu Lasten des Käufers.
14. Die Verpackung wird bei uns fachgemäß und pflanzenschonend durchgeführt. Das Material wird zu Selbstkosten weiterberechnet.
15. Für von uns gelieferte Verpackungen bieten wir an, diese nach kostenfreier Rücklieferung zurückzunehmen. Für mangelfreie und gebrauchsfähige Verpackungen werden die berechneten Selbstkosten mit der nächsten Lieferrechnung gutgeschrieben. Kommt binnen 3 Monaten nach Rücklieferung der Verpackungen kein weiteres Pflanzengeschäft zwischen den Parteien zustande, werden wir über die Verpackungen gesondert abrechnen. Vor Ablauf dieser Frist ist die gesonderte Abrechnung ausgeschlossen.
16. Bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung, hat zunächst der Empfänger die Fracht zu verauslagen. Die Auslagen werden sofort mit dem Kaufpreisanspruch für die gelieferten Pflanzen als Abschlag auf die Pflanzenrechnung verrechnet.
Mängel, Rüge:
17. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware zu rügen. Die Mängelanzeige muss spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware abgesandt werden. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie zu erkennen sind.
Eigentumsvorbehalt:
18.
a) Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
b) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
c) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach b) dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
d) Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen i. H. des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
e) Unser Eigentum geht nicht dadurch verloren, dass der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder endgültigen Verwendung vorübergehend auf seinem oder einem fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, dass die Pflanzen als von uns kommend bestimmbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer ggf. Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu geben. Erfolgt trotzdem eine Vermischung der gelieferten Pflanzen mit uns nicht gehörenden Pflanzen, erwerben wir an den vermischten Pflanzen Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten zu den sonstigen, uns nicht gehörenden Pflanzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
19. Erfüllungsort ist das Betriebsgelände der Baumschule CLASEN in 25499 Tangstedt. Gerichtsstand ist Pinneberg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
1. Juli 2002